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Allgemeine Bestimmungen zur Fortführung des Spielbetriebs

Bundesspielausschuss


Foto: Conny Kurth

Für den DVV-Spielbetrieb in der Dritten Liga und Regionalliga gilt bis auf Widerruf (aufgrund der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 2.12.2021 und den Verordnungen der Bundesländer zum Sport in Innenräumen):

Hinweis: Sämtliche Dokumente stehen in der DVV-Cloud als Download (Hier klicken) zur Verfügung:

DVV-Hygienekonzept/Maßnahmen (Neu)

BSA-Beschlüsse

Vordrucke (Neu Vordruck Hygienebeauftragter)

Spielablaufprotokoll (Neu)

Muster Hygiene-Akkreditierung (Neu)

MVP-Wahl (Neu)

Zutritt zu den Sportveranstaltungen für aktive und passive Beteiligte entsprechend den Verordnungen des Bundeslandes, in dem die Veranstaltung stattfindet.

Aktive Beteiligte sind: u.a. Spieler, Offizielle, Schiedsrichter

Passive Beteiligte sind: u.a. Courtpersonal, Schreiber, Schreiberassistent, Ballholer, Wischer, Hallensprecher, Aufbauhelfer.

Ein Zutritt zu Sportveranstaltungen für alle Personengruppen kann nur bei Befolgen der nachstehenden Bestimmungen erfolgen:

Nachweis „vollständiger Impfschutz“ oder Nachweis Genesenen-Status gemäß aktueller RKI-Definition

Sofern in den jeweiligen Verordnungen des Bundeslandes vorgesehen: Nachweis eines negativen Corona-Tests (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 h; PCR-Test nicht älter als 48 h);

Händedesinfektion;

Tragen einer medizinischen Maske;

ggf. kurze, visuelle Einschätzung über das allgemeine Gesundheitsbefinden des aktiven Beteiligten.

Nachweis "vollständiger Impfschutz" - letzte Impfung + mindestens 14 Tage (abhängig vom Impfstoff):

Durch Impfausweis, Impfbescheinigung, digitalen Impfnachweis (z.B. Corona-App);

Nachweis "Genesenen-Status":

Durch Nachweis der Erkrankung mit PCR-Testdatum mindestens 28 Tage, maximal 6 Monate oder Genesenenzertifikat

Nachweis "negativer Coronatest":

Durch einen Testnachweis, entsprechend den jeweiligen Bestimmungen des Bundeslandes, der Nachweis kann in Papierform, digital oder sofern zulässig, unter Aufsicht erfolgen. Eine Kostenübernahme ist grundsätzlich nicht möglich.

Zutritt für nicht-immunisierte Personen ist nur entsprechend den Verordnungen der Bundesländer möglich. Die jeweiligen Sonder- und Ausnahmeregelungen sind zu beachten.

Für den Download sämtlicher Dokumente bitte den Link zur Cloud nutzen.

veröffentlicht am null um null; erstellt von Vetter, Ronja
letzte Änderung: 07.10.22 00:02

Bundesspielausschuss